Testung am BZ Engen gemäß offizieller Vorgaben

Testung am BZ Engen gemäß offizieller Vorgaben

von Moodle Admin -
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Infos und Unterlagen zur Testung am BZ Engen ab Montag, 19.04.2021

Welche Szenarien sind grundsätzlich denkbar:

Szenario 1:
Die Inzidenz im Landkreis liegt unter 200. Es findet Präsenzunterricht im Wechselmodell (Ausnahme: Abschlussklassen) mit verpflichtender Testung der Schülerinnen und Schüler statt.
Ohne negatives Testergebnis, darf das Schulgelände (mit Ausnahme des Testzentrums) nicht betreten werden.
Der Nachweis über ein negatives Ergebnis kann an weiterführenden Schulen auf zwei Wegen erbracht werden:

  • durch die Teilnahme an einem von der Schule angebotenen Test oder
  • durch Vorlage der Bescheinigung eines anderen Anbieters über ein negatives Testergebnis eines Schnelltests nach § 4a der CoronaVO, wobei die Vorlage am Tag des Testangebots der Schule erfolgen muss und die zugrundeliegende Testung nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausnahmeregelung: Von einer Testpflicht (kann) für vollständig geimpfte und genesene Personen im Schulbetrieb abgesehen werden. In beiden Fälle muss dies für eine Befreiung nachgewiesen werden.

Szenario 2:
Die Inzidenz im Landkreis liegt seit mehr als 3 Tagen über dem Wert 165.
Präsenzunterricht findet ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Ausnahmeregelungen für die Abschlussklassen statt.

Grundlage für die Bewertung sind die Daten des LGA in Stuttgart und der Landkreis wird, ähnlich wie beim Überschreiten der 100er Marke, reagieren. Am zweiten Werktag nach der Bekanntgabe wird die Änderung dann jeweils in Kraft treten.


Info-Videos:
„Erklär-Film“ für die Selbsttestung:
Link zum Video


„Erklär-Film“ für die Schnelltestung sowie Abläufe im Testzentrum in der Sporthalle:
Link zum Video


Wichtige / notwendige Dokumente:
Nachfolgende Dokumente können Sie am Donnerstag, 15.04.2021 auch in der Verwaltung des BZ Engen in Kopie erhalten. Bis 15.30 Uhr ist jemand im Sekretariat anwesend. Dies erspart Ihnen das Kopieren/Drucken, sofern Ihnen dies z.B. aktuell nicht möglich ist.
Da diese Dokumente notwendig sind, um am Montag am Unterricht teilnehmen, bieten wir diese Option an.

Informationen zur Selbsttestung, Datenschutz und Zuständigkeiten:
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Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Testung am Bildungszentrum:
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Hier müssen Sie die entsprechenden Felder ausfüllen und haben folgende 4 Möglichkeiten anzukreuzen:
  1. Ankreuzfeld (Seitenzahl 6): Bestätigung der Teilnahme an der Testung im allgemeinen.
  2. Ankreuzfeld (Seitenzahl 6): Zusätzlich Anmeldung zur Testung auch für den Fall einer Freiwilligkeit
  3. Ankreuzfeld (Seitenzahl 7): Angabe einer berechtigten Person zur Kontaktaufnahme im positiven Testfall à wird hier niemand genannt nehmen wir mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf.
  4. Ankreuzfeld (Seitenzahl 7): Erklärung, dass ihr Kind den Heimweg selbstständig antreten darf.
Anmeldung für den Selbsttest (wird jedes Mal neu benötigt):
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Anmeldung für den Schnelltest durch eine qualifizierte Person (wird jedes Mal neu benötigt):
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Zusatzinfo - nur zur Information:
Bescheinigung positives Testergebnis:
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